Institutionelle Akkreditierung
Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat die Universität Bern als Hochschule ohne Auflagen akkreditiert.
Mit dem Akkreditierungsentscheid, den die Universität Bern am 24. September 2021 erhalten hat, konnte das Verfahren der institutionellen Akkreditierung abgeschlossen werden (weitere Informationen im Verfahrensbericht).
Die Akkreditierung ist gemäss eidgenössischem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz Voraussetzung dafür, dass sich die Universität Bern weiterhin als Universität bezeichnen darf und die im Gesetz vorgesehenen Bundesbeiträge erhält.
Grundlage für den positiven Akkreditierungsentscheid waren ein im Jahr 2020 verfasster Selbstbeurteilungsbericht der Universität Bern und die Begutachtung durch externe Expertinnen und Experten im Frühjahr 2021. Die Gutachtenden haben der Universität in ihrem Bericht ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Sie sind mit ihren Analysen und Bewertungen zum Schluss gekommen, dass die Universität Bern über ein leistungsfähiges Qualitätssicherungssystem verfügt, das alle Bereiche und Prozesse der Hochschule erfasst. Besonders positiv erwähnt wurde seitens der Gutachtenden zudem die gelungene Partizipation aller Fakultäten, Stände und Mitarbeitenden des Zentralbereichs an der Entwicklung, Implementierung und Umsetzung der QSE-Prozesse.
Die Akkreditierung gilt für eine Dauer von sieben Jahren.
Lesen Sie hierzu den Beitrag und das dazu gehörige Interview mit Prof. Silvia Schroer, Vizerektorin Qualität der Universität, im Magazin unilink (Ausgabe 03/2021).