Die nationalsozialistischen<br />»Euthanasie«-Morde - Die »Aktion T4«

Die »Aktion T4«

Die Vorbereitungen des nationalsozialistischen Regimes für eine Mordaktion an angeblich lebensunwerten Anstaltspatienten im Deutschen Reich liefen 1939 an. Die Organisation übernahm die Adolf Hitler (1889–1945) unmittelbar unterstellte »Kanzlei des Führers«. Das Reichsinnenministerium und die Landesbehörden wirkten an der Durchführung mit.

Ausgehend von der »Kanzlei des Führers« unter Philipp Bouhler organisierten Ärzte und Verwaltungspersonal in der Tiergartenstraße 4 die Erfassung und Selektion der Anstaltspatienten. Sie koordinierten ihren Transport in die im Deutschen Reich verteilten Tötungsanstalten. Ein großer Verwaltungsapparat sollte den reibungslosen Ablauf und die Geheimhaltung der Massenmorde sichern. Nach Abbruch der »Aktion T4« versuchte die Zentrale, die Medikamententötungen unter ihre Kontrolle zu bringen, und setzte die Erfassung der Patienten mit Meldebögen fort.

Die Täter bedienten sich bei ihrer Arbeit einer bürokratischen, entmenschlichenden Sprache. Für die Tötung der Patienten verwendeten sie Begriffe wie »desinfiziert« und »erledigt«. Die Opfer wurden so zu Gegenständen degradiert und ihre Ermordung als reiner Verwaltungsakt abgehandelt.

Bild: Hauptsitz der Organisationszentrale für die Patientenmorde: Villa Liebermann in der Tiergartenstraße 4, um 1935
Hauptsitz der Organisationszentrale für die Patientenmorde: Villa Liebermann in der Tiergartenstraße 4, um 1935
© Landesarchiv Berlin, F Rep 290-0152461/Walter Köster
Bild: Die »Kanzlei des Führers« war in der Neuen Reichskanzlei untergebracht.
Die »Kanzlei des Führers« war in der Neuen Reichskanzlei untergebracht.
© Bundesarchiv-Bildarchiv Bild 183-R89708, Fotograf Heinrich Hoffmann