Zusammenfassung
Seit Einführung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 1. Dezember 2021 sind kommerzielle Videokonferenzdienste rechtlich als Telekommunikationsdienste zu werten. Dies betrifft zum Beispiel kommerzielle Anbieter wie Cisco Webex, Google Meet, Microsoft Teams oder Zoom. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, welcher rechtliche Anpassungsbedarf aus dieser neuen Einordnung resultiert. Wie der Beitrag aufzeigt, sprechen aufgrund der (neuen) rechtlichen Einordnung als Telekommunikationsdienst gewichtige Gründe dafür, von einer Verlagerung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten bei kommerziell angebotenen Videokonferenzdiensten auszugehen und damit auch insoweit eine Zäsur der bislang geübten Praxis einzuläuten.
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Stadler, T., Schmitz, M. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei Videokonferenzdiensten. Datenschutz Datensich 47, 435–439 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1793-x
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