Zusammenfassung
Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo tenetur se ipsum accusare), gehört zu den anerkannten Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Um ihm auch in Zeiten zunehmender Überwachung jedes Einzelnen Geltung zu verschaffen, bedarf er einer zeitgemäßen Fortentwicklung. Dies zeigt und verlangt nicht zuletzt die moderne Überwachungsgesellschaft.
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Schwichtenberg, S. Die Überwachungsgesellschaft und die Selbstbelastungsfreiheit. Datenschutz Datensich 47, 372–375 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1779-8
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