Zusammenfassung
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) führte Verpflichtungen zur Implementierung von Systemen zur Angriffserkennung (SzA) ein. Damit will der Gesetzgeber die Resilienz von kritischen IT-Systemen erhöhen. Insbesondere der russische Angriffskrieg führt laut aktuellem Jahresbericht des BSI zu neuen Bedrohungsszenarien, welche die Notwendigkeit einer resilienten kritischen IT-Infrastruktur noch deutlicher werden lassen. Adressaten der neuen Verpflichtungen müssen nunmehr bis zum 1. Mai 2023 die Implementierung von SzA nachweisen. KI-gestützte SzA weisen, im Vergleich zu einfacheren, regelbasierten Systemen, eine höhere Effektivität bei der Erkennung von Angriffen auf IT-Systeme auf. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, ob Adressaten der geschaffenen Vorschriften bis zum 1. Mai 2023 die Implementierung von solchen Erkennungssystemen nachweisen müssen, die KI-gestützt sind.
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Kohpeiß, M. Verpflichtung zur intelligenten Angriffserkennung?. Datenschutz Datensich 47, 220–224 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1749-1
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1749-1