Zusammenfassung
Bei der Diskussion um Datentreuhänder ist umstritten, ob das Datenschutzrecht – vor allem die Datenschutz-Grundverordnung – einen angemessenen Rahmen für jene neuen Akteure bereitstellt oder ob insoweit Anpassungen erforderlich sind, wie sie zuletzt auch von der Kommission in einer ,,Daten-Governance-Verordnung‘‘ vorgeschlagen wurden. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass auch die jüngere Diskussion wenig sinnvolle normative Ansätze identifizieren konnte, die die Verbreitung von Datentreuhändern beflügeln würden, sollen nicht grundlegende Reformen im Datenschutzrecht initiiert werden. Stattdessen sind kurzfristig Handlungsempfehlungen im geltenden Recht das Gebot der Stunde.
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Kühling, J. Der datenschutzrechtliche Rahmen für Datentreuhänder. Datenschutz Datensich 45, 783–788 (2021). https://doi.org/10.1007/s11623-021-1537-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-021-1537-8