Zusammenfassung
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden fordern für E-Mails mit hohem Risiko zusätzlich zur Transportverschlüsselung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Diese verschlüsselt die E-Mails nicht nur auf dem Transportweg, sondern speichert sie auch in verschlüsselter Form beim Absender und Empfänger. Die verschlüsselte Speicherung, die von den Aufsichtsbehörden als verbesserter Schutz verstanden wird, erweist sich in der Praxis beim Einsatz in Unternehmen oder anderen Organisationen jedoch als massives betriebliches Problem, das einer ordentlichen Geschäftsabwicklung im Wege steht.
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Schleipfer, S. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails . Datenschutz Datensich 44, 748–749 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1360-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-020-1360-7