Zusammenfassung
Der nachfolgende Artikel geht auf die von KRITIS-Betreibern geforderten Nachweiserbringungen nach § 8a BSI-Gesetz (BSIG) ein. Dabei wird auch thematisiert, welche Informationen in diesem Zusammenhang mit welchen weiteren Behörden geteilt werden müssen und ob Zertifizierungen zur Nachweiserbringung ggf. ein besseres Instrument darstellen würden.
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Atug, M. Zertifizierungen im Kontext KRITIScher Infrastrukturen . Datenschutz Datensich 44, 668–671 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1346-5
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-020-1346-5