Zusammenfassung
Können spanische, rumänische oder italienische Strafverfolger Provider in Deutschland bald zur Herausgabe von Daten verpflichten, ohne dass deutsche Behörden involviert sind? Dies soll die "Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen" ermöglichen, die derzeit im EU-Parlament diskutiert wird. Aus Sicht des Grundrechtsschutzes bestehen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag. Gleichzeitig verhandelt die Kommission bereits ein Abkommen mit den USA, das den Zugang zu elektronischen Beweismitteln deutlich vereinfachen soll.
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Niekrenz, E. E-Evidence-Verordnung: Datenzugriff durch Strafverfolgungbehörden aus dem Ausland? . Datenschutz Datensich 44, 535–536 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1320-2
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