Zusammenfassung
Ende des vergangenen Jahres hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht zwei vielbeachtete Beschlüsse zum Recht auf Vergessen veröffentlicht; auch der französische Staatsrat (Conseil d’État) hat sich mit insgesamt 13 Entscheidungen vom 6. Dezember 2019 zum Thema geäußert. Während Karlsruhe mit seinen Entscheidungen das eigene Verhältnis zum Luxemburger Gerichtshof weitgehend neu justiert, sind die Entscheidungen des Staatsrats Folgeentscheidungen zu Urteilen des EuGH auf entsprechende Vorlagefragen und stecken auf dieser Basis den Rahmen für das Recht auf Vergessen ab. Der Beitrag erläutert die Entscheidungen des Conseil d’État vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung und geht auf die Unterschiede zur Rezeption der europarechtlichen Vorgaben durch das BVerfG ein. Während das BVerfG ein eher äußerungsrechtliches Abwägungsmodell zugrunde legt, bewegt sich der Conseil in datenschutzrechtlichen Bahnen.
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Reinhardt, J. ,,Recht auf Vergessen‘‘ auf Französisch . Datenschutz Datensich 44, 361–364 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1284-2
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-020-1284-2