Zusammenfassung
Das neue Vertragsrecht für digitale Produkte soll Verbraucher auch beim Zahlen mit ihren Daten schützen. Die (grundsätzliche) Gleichsetzung von Geld und personenbezogenen Daten, die in den §§ 327 ff. BGB zu diesem Zweck erfolgt, soll jedoch nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen. Die zugrunde liegende Richtlinie postuliert daher den Vorrang der DSGVO. Wie gut die beiden Rechtsmaterien tatsächlich aufeinander abgestimmt sind, untersucht der vorliegende Beitrag.
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Bernzen, A. Daten gegen digitale Produkte. Datenschutz Datensich 47, 761–765 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1859-9
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