Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat kürzlich seine Digitalisierungsstrategie ,,2.0‘‘ vorgestellt. Die ersten Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens hatte das BMG mit zwei Gesetzen unternommen, deren Umsetzung allerdings bisher gescheitert ist. Die Idee, eine elektronische Patientenakte verpflichtend für alle Bürger*innen einzuführen, lässt zunächst bei Datenschutzexpert*innen Bedenken hervorrufen, steht jedoch im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dagegen dürfte eine Opt-Out-Lösung im Hinblick auf die Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten nicht mit der DSGVO vereinbar sein.
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Orak, B. Eine Digitalisierungsstrategie ab initio zum Scheitern verurteilt?. Datenschutz Datensich 47, 571–573 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1820-y
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1820-y