Zusammenfassung
Bei grenzüberschreitender Zuständigkeit von Aufsichtsbehörden führt dies immer wieder dazu, dass Beschwerdeführende mitunter Jahre auf eine Bearbeitung durch die federführende Aufsichtsbehörde warten müssen, falls überhaupt etwas passiert. Nun soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in grenzüberschreitenden Fällen gestrafft werden. Zu diesem Zweck sollen einige Aspekte des Verwaltungsverfahrens harmonisiert werden, welches die nationalen Datenschutzbehörden in grenzüberschreitenden Fällen anwenden. Diese Regelungen sollen ein reibungsloses Funktionieren der GDPR-Kooperations- und Streitbeilegungsmechanismen unterstützen.
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Schild, HH. Durchsetzung der DSGVO bei grenzüberschreitenden Datenschutzbeschwerden. Datenschutz Datensich 47, 565–570 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1819-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1819-4