Zusammenfassung
Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt Betroffenen das Recht, von Verantwortlichen in Erfahrung zu bringen, ob und wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Der vorliegende Beitrag analysiert, wie gehaltvoll die 20 umsatzstärksten Internet-Reisevermittler in Deutschland auf Auskunftsbegehren reagieren. Zudem wird deren Auskunftsverhalten mit dem der 100 umsatzstärksten Internet-Händler in Deutschland verglichen. Die empirische Analyse zeigt, dass bei umsatzstarken Internet-Reisevermittlern in Deutschland erhebliche Schwächen bei der Umsetzung der Norm zu beobachten sind.
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Gerpott, T.J., Mikolas, T. Auskunftsbegehren nach Art. 15 DS-GVO in der Praxis. Datenschutz Datensich 47, 361–366 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1777-x
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