Zusammenfassung
Um angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO auszuwählen und umzusetzen, müssen Organisationen das Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen einerseits sowie den Stand der Technik und die Implementierungskosten der zum Schutz der betroffenen Personen zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen andererseits gegeneinander abwägen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage der Abwägung dieser grundverschiedenen Anforderungen.
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Gärtner, T., Selzer, A. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Datenschutz Datensich 47, 289–294 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1763-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1763-3