Zusammenfassung
Seit der Ablösung der Vorschriften des Nebenstrafrechts zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (§§ 17 bis 19 UWG a.F.) durch das Inkrafttreten des eigenständigen Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) am 26. April 2019 ist einige Zeit vergangen. Diese gesetzliche Grundlage konnte sich unterdessen in Literatur und Rechtsprechung beweisen. Durch die technische Entwicklung – wie nicht zuletzt die zunehmende industrielle Vernetzung und IT-Relevanz – gewinnt der Geschäftsgeheimnisschutz an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund stellt sich vor allem die praxisrelevante Frage des zu wahrenden Schutzniveaus von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen. Dazu gibt der Beitrag einen thematischen Überblick und Handlungsvorschläge für die Ausgestaltung des Umgangs mit Geschäftsgeheimnissen.
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Becker, FP. Umgang mit Geschäftsgeheimnissen. Datenschutz Datensich 47, 167–168 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1738-4
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