Zusammenfassung
Insbesondere in Unternehmensgruppen werden regelmäßig Daten ausgetauscht. Allerdings bedarf es für die Weitergabe von personenbezogenen (Beschäftigten-) Daten – aufgrund des fehlenden datenschutzrechtlichen Konzernprivilegs – einer Legitimation. Sofern die Datenweitergabe nicht im Rahmen einer weisungsgebundene Auftragsverarbeitung erfolgt, ist sie nur auf Basis einer (eigenen) Rechtsgrundlage zulässig. Dabei stellt sich die Frage, welche Erlaubnistatbestände aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Rechtfertigung von Datenübermittlungen an andere Konzerngesellschaften herangezogen werden können.
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11 May 2023
Zu diesem Beitrag wurde ein Erratum veröffentlicht: https://doi.org/10.1007/s11623-023-1742-8
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The original online version of this article was revised: der Name der Autorin Elena Folkerts wurde fälschlicherweise als Elena Folkers angegeben im XML
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Folkerts, E. Konzerninterner Austausch von Beschäftigtendaten. Datenschutz Datensich 47, 69–72 (2023). https://doi.org/10.1007/s11623-023-1719-7
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