Zusammenfassung
Jüngst hat das VG Gelsenkirchen als erstes deutsches Gericht den Anspruch eines Rechtsreferendars nach Art. 15 DS-GVO hinsichtlich seiner Prüfungsunterlagen bejaht und damit eine Entscheidung des EuGH bestätigt, welche noch unter der alten Rechtslage ergangen war. Die Frage des Umgangs mit entsprechenden Ersuchen ist nicht nur für Hochschulen und staatliche Prüfungsämter, sondern auch für private Anbieter der beruflichen Weiterbildung relevant. Dieser Beitrag beschreibt die Ausgangslage, Grenzen und mögliche Beschränkungen des Anspruchs und beleuchtet insbesondere das Spannungsfeld von Persönlichkeitsrechten und Geheimhaltungsinteresse.
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Klink-Straub, J., Straub, T. Der Auskunftsanspruch bei Prüfungsunterlagen . Datenschutz Datensich 44, 672–677 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1347-4
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