Zusammenfassung
Zielrichtung aller datenschutzrechtlichen Normen und Grundsätze ist der Schutz personenbezogener Daten. Dies bedeutet, dass sich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in jeglicher Art und Weise, ob als IT-gestützte Fachanwendung oder nichtautomatisierte Verarbeitung, die in einem Dateisystem gespeichert sind, an diesen Vorgaben messen lassen muss. Eine entsprechende inhaltlich ausgestaltete Prüfung der Zulässigkeit und begleitende Dokumentation sind unabdingbar. Diese Prüferfordernisse waren bereits im Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen a. F. mit dem Begriff der Vorabkontrolle hinterlegt.
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Fricke, F., Löhr, P. Datenschutzrechtliche Zulässigkeitsprüfungen . Datenschutz Datensich 44, 169–171 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1245-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-020-1245-9