Zusammenfassung
Die 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat am 26. April 2018 die Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM) verabschiedet. Das SDM liegt bisher in einer Erprobungsfassung vor. Die Ideengeber regen an, das SDM zu erproben und über die Erfahrungen bei der Anwendung zu berichten. Auf diese Weise soll die Praxistauglichkeit erprobt und die ständige Weiterentwicklung unterstützt werden. Der Beitrag beschreibt die Erfahrungen der gematik und der T-Systems International GmbH bei der Anwendung des SDM in der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens.
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Koch, M., Pawils, A. & Weide, E. Das Standard-Datenschutzmodell in der Telematikinfrastruktur . Datenschutz Datensich 44, 104–110 (2020). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1232-1
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