Zusammenfassung
Nach der Vorabkontrolle ist vor der Datenschutz-Folgenabschätzung. Durch die EUDatenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird es verstärkt zu einer risikoorientierten Betrachtung im Datenschutz kommen. Zukünftig wird es keine bürokratischen, unterschiedslosen und allgemeinen Meldepflichten geben, sondern eine risikoorientierte Begutachtung von Verfahren, bei der am Ende entsprechende risikominimierende Maßnahmen ergriffen und dokumentiert werden. Da sich aus der DS-GVO nur allgemeine Anforderungen an die Datenschutz-Folgenabschätzung ableiten lassen, sollten sich Unternehmen nun verstärkt dem Thema Datenschutz-Folgenabschätzung annehmen, denn anders als die Vorabkontrolle wird die Datenschutz-Folgenabschätzung nicht nur in einem Nebensatz erwähnt. Der nachfolgende Beitrag soll dazu dienen, einen ersten Überblick zu bekommen und skizziert einen möglichen Weg wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung im Unternehmen durchgeführt werden könnte.
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Marco Wichtermann, LL.M. Lehrbeauftragter für Datenschutz & Compliance an der Hochschule Mainz
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Wichtermann, M. Die Datenschutz-Folgenabschätzung in der DS-GVO. Datenschutz Datensich 40, 797–801 (2016). https://doi.org/10.1007/s11623-016-0706-7
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