Zusammenfassung
Egal ob aktueller oder neuer Arbeitgeber–Beschäftigte werden immer häufiger nachgesucht, im laufenden Arbeitsverhältnis oder Bewerbungsverfahren mittels Persönlichkeitstests tiefe Einblicke in ihr Inneres zu geben. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtmäßigkeit des Einsatzes solcher Eignungstests und zeigt auf, worauf Arbeitgeber und Datenschutzbeauftragte bei Auswahl und Einsatz achten müßsen sowie welche Maßgaben es im Umgang mit Testresultaten aus datenschutzrechtlicher Sicht gibt.
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RA Dr. Christoph Bausewein Syndikusanwalt für Datenschutzrecht und Konzerndatenschutzbeauftragter in mehreren Ländern für einen USamerikanischen Technologiekonzern
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Bausewein, C. Bewerberauswahl und Personalentwicklung mittels psychologischer Eignungstests. Datenschutz Datensich 40, 139–143 (2016). https://doi.org/10.1007/s11623-016-0564-3
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