Zusammenfassung
Im Rahmen des „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)“, das am 25.07.2015 in Kraft trat, wurde neben anderen Gesetzen auch das TMG geändert. Die Berichterstattung rund um das Gesetz konzentrierte sich auf die neuen Regelungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie z. B. Energieversorgung. Dabei blieb weitgehend unbeachtet, dass vom neuen Absatz 7 des § 13 TMG (fast) alle Betreiber von Telemediendiensten betroffen sind. Damit bestehen jetzt Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen von Webshops, Unternehmenshomepages, E-Mailservern u. v. m. aller Branchen und Unternehmensgrößen. Der Beitrag beleuchtet die neue Regelung, insbesondere aus dem technischen Blickwinkel, und schätzt die Konsequenzen für die Praxis ab.
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Mareike Papendorf, LL.M. hat Wirtschaftsrecht an den Hochschulen Köln und Trier studiert. Sie ist bei der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH als Beraterin beschäftigt. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Datenschutzrecht.
Dr. Niels Lepperhoff Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH Schwerpunkte: Datenschutz und IT-Sicherheit
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Lepperhoff, N., Papendorf, M. Bedeutung der jüngsten Änderungen des § 13 Abs. 7 TMG. Datenschutz Datensich 40, 107–110 (2016). https://doi.org/10.1007/s11623-016-0556-3
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